Grundsicherung

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Grundsicherung

Zum 1. Januar 2023 wurde das Bürgergeld für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) eingeführt. Neben den Leistungen zur Eingliederung in Ausbildung und Arbeit gehören dazu insbesondere die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form von Bürgergeld, Sozialgeld (SG) und den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT).

Das Bürgergeld und das Sozialgeld sind Leistungen, die eine Grundsicherung des Lebensunterhalts gewährleisten sollen und umfassen den Regelbedarf und die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Beim Vorliegen bestimmter persönlicher Voraussetzungen werden diese durch Mehrbedarfe und einmalige Leistungen ergänzt. Umgangssprachlich werden die Leistungen auch als „Hartz IV“ bezeichnet.

Bürgergeld können alle erwerbsfähigen Personen erhalten, sofern sie hilfebedürftig sind; Personen, die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld erhalten.

Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können Sie grundsätzlich auch dann erhalten, wenn Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben, der Verdienst aber nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie sicherzustellen.

Bürgergeld und Sozialgeld werden aus Steuern finanziert und nicht aus der Arbeitslosenversicherung. Es ist somit unerheblich, ob Sie vorher versicherungspflichtig gearbeitet haben. Die Höhe der Leistung ist damit auch von keinem vorherigen Arbeitseinkommen abhängig, sondern nur davon, was Sie zum Leben mindestens benötigen und nicht selbst aufbringen können.

Weitere Informationen können Sie dem aktuellen Merkblatt Bürgergeld / Sozialgeld entnehmen.