Antragstellung
- Personalausweis
- Reisepass mit Meldebescheinigung
- ausländischer Pass mit aktuellem Aufenthaltstitel und einer Meldebescheinigung
- amtliches Ersatzdokument mit Lichtbild und einer Meldebescheinigung
Bei Ihrer ersten persönlichen Vorsprache im Jobcenter werden Ihnen im Rahmen der Eingangsberatung sämtliche Antragsunterlagen sowie eine Checkliste der notwendigen, vorzulegenden Unterlagen ausgehändigt
Stellen Sie den Antrag bei dem regionalen Jobcenter, in dessen Bezirk Sie wohnen. Die Zuordnung finden Sie in der folgenden Übersicht.
Haben die Dienststellen unserer Jobcenters geschlossen (zum Beispiel an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen), können Sie einen Antrag noch am darauf folgenden Werktag stellen. Sie haben dadurch keine Nachteile.
Wenn Sie einen Antrag stellen, so gilt der Antrag auch für die mit Ihnen zusammen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen
Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Beachten Sie, dass für bestimmte Leistungen (z.B. Mehrbedarf, einmalige Leistungen, Bildung und Teilhabe) gesondert zu beantragen sind.
Für diese Leistungen ist es wichtig, dass Sie den Antrag rechtzeitig stellen. Hier gilt grundsätzlich, dass für Tage vor der Antragstellung keine Leistungen erbracht werden.