Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie:
Nachgereichte Unterlagen sollten wenn möglich in Form von Kopien ans Jobcenter gesendet werden.
Persönliche Vorsprachen für Leistungsangelegenheiten ohne Termin sind weiterhin nur in dringenden Angelegenheiten möglich.
Unser Servicecenter ist telefonisch zu erreichen:
Mo - Do | 08:00 - 18:00 |
Fr | 08:00 - 14:00 |
Neuantrag
Sind die eigenen finanziellen Mittel, die Ihnen und Ihrer Bedarfsgemeinschaft zur Verfügung stehen nicht ausreichend um Ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können, können Sie finanzielle Unterstützung von Ihrem Jobcenter bekommen. Um Ihren Anspruch prüfen zu können, müssen Sie einen Antrag bei uns stellen. Wir erklären Ihnen einfach und übersichtlich alle wesentlichen Schritte der Antragsstellung, welche Unterlagen benötigt werden und was Sie alles beachten müssen.
Gut zu wissen:
- Wenn Sie einen Antrag stellen, so gilt der Antrag auch für die mit Ihnen zusammen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen
- Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst alle Personen, die im Haushalt zusammenwohnen (mit wechselseitigem Willen, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen)
- Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Ihr Weg zum Erstantrag
1. Antragstellung
Viele Wege führen nach Rom, daher haben auch Sie viele Möglichkeiten, uns Ihren Antrag auf Bürgergeld zukommen zu lassen:
- Telefon
- Post
- Einwurf in den Briefkasten
- Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit
Gut zu wissen:
- Bitte schicken Sie uns grundsätzlich nur Kopien zu und niemals Originale, da wir diese nach der Digitalisierung nicht aufbewahren
- Unbedingt vollständige Kontaktdaten angeben aus mindestens: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und bestenfalls einer Telefonnummer
2. Datenpflege und Terminvergabe
Sobald Ihre Antragsstellung bei uns eingeht, melden wir Sie an und vereinbaren mit Ihnen einen Termin für die Antragsausgabe.
Daher ist es sehr wichtig, dass Sie uns bei Ihrer Antragsstellung Ihre vollständigen Kontaktdaten mitteilen. Die Angabe einer telefonischen Erreichbarkeit verkürzt die Kommunikationswege in Ihrem Sinne.
3. Antragsausgabe
Sie erhalten im Termin alle benötigten Antragsformulare zu Ihrem Neuantrag, sowie eine ausführliche Leistungs- und Antragsberatung.
Das sollten Sie für die Antragsausgabe mitbringen:
- Fragebogen (Sollten Sie keinen Drucker besitzen, können Sie den Fragebogen auch bei der Antragsausgabe ausfüllen)
- Lebenslauf aller Mitglieder der BG, die mindestens 15 Jahre alt sind
- Personalausweise von allen Mitgliedern
Auf Wunsch können wir einen Termin für die Antragsannahme vereinbaren, in dem wir mit Ihnen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen.
Für folgende Standorte können Sie jetzt online einen Termin zur Antragsausgabe buchen:
Standort Schorndorf – Karlstraße 3, 73614 Schorndorf
(Zuständig für die Gemeinden: Alfdorf, Berglen, Kaisersbach, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Urbach, Welzheim, Winterbach)
Standort Backnang – Roßlauf 1, 71522 Backnang
(Zuständig für die Gemeinden: Backnang, Kirchberg/Murr, Burgstetten, Allmersbach i.T., Weissach i.T., Althütte, Murrhardt, Auenwald, Aspach, Oppenweiler, Sulzbach/Murr, Großerlach, Spiegelberg)
Um einen Termin zu buchen, klicken Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Adresse des Standortes eingeben müssen, damit die Option einer Terminbuchung angezeigt wird.
Der Standort Waiblingen bietet keine Termine zur Antragsausgabe an.
4. Antragsabgabe/-annahme
Haben Sie bei uns einen Termin zur persönlichen Antragsannahme vereinbart, bringen Sie Ihre ausgefüllten Antragsunterlagen sowie die angeforderten Nachweise zum Termin mit. Wir prüfen Ihren Antrag direkt vor Ort auf Richtigkeit und Vollständigkeit und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen, sollte noch etwas fehlen.
So können wir wertvolle Zeit bei der Bearbeitung Ihres Antrags sparen.
Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit uns die Unterlagen per Post zu schicken oder auch selbst in den Briefkasten zu werfen.
Für den Standort Waiblingen können Sie jetzt online einen Termin zur Antragsabgabe/-Annahme buchen:
Standort Waiblingen – Mayenner Str. 60, 71332 Waiblingen
(Zuständig für folgende Gemeinden: Waiblingen Fellbach, Kernen i.R., Korb, Weinstadt, Winnenden, Schwaikheim, Leutenbach)
Um einen Termin zu buchen, klicken Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Adresse des Standortes eingeben müssen, damit die Option einer Terminbuchung angezeigt wird.
Die Standorte Schorndorf und Backnang bieten keine Termine zur Antragsabgabe/-Annahme an.
5. Entscheidung
Liegt uns Ihr Antrag vollständig vor, prüfen wir Ihren Anspruch und erlassen einen Bescheid. Dieser wird in der Regel per Post versandt und enthält die Entscheidung über Ihren Antrag.
Der Bescheid informiert Sie darüber, ob Ihr Antrag bewilligt, nur teilweise bewilligt oder abgelehnt wurde. Dem Bescheid ist ein Berechnungsbogen beigefügt. Aus diesem können Sie entnehmen, wie sich die Beträge im Einzelnen zusammensetzen und ob und in welcher Höhe Einkommen und Vermögen berücksichtigt wurden.