Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie:
Persönliche Vorsprachen für Leistungsangelegenheiten ohne
Termin sind nur in dringenden Angelegenheiten möglich.
Unser Servicecenter ist telefonisch zu erreichen:
Mo-Do 08:00 - 18:00
Fr 08:00 - 18.00
Hinweis:
Die Tiefgarage der Agentur für Arbeit und des Jobcenters ist bis auf Weiteres für Besucher:innen geschlossen. Bitte weichen Sie auf öffentliche Verkehrsmittel aus oder nutzen Sie die umliegenden Parkplätze.
Einkommen und Vermögen
Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld, die Sie bekommen.
Zum Einkommen gehören beispielsweise
- Einnahmen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit,
- Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld,
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,
- Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Renten,
- Kapital- und Zinserträge,
- einmalige Einnahmen (zum Beispiel Steuererstattungen, Abfindungen, Erbschaften),
- Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG.
Vom Einkommen zieht Ihr Jobcenter unter anderem Freibeträge und Ausgaben ab.
Einen Freibetrags-Rechner finden Sie hier.
Ein Merkblatt zur Arbeitsaufnahme bzw. Einkommen, erhalten Sie hier.
Zum Vermögen zählt alles, was Sie besitzen und in Geld messbar ist, beispielsweise
- Bargeld,
- Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere,
- Sachen (wie beispielsweise Fahrzeuge oder Schmuck),
- Kapitallebensversicherungen,
- Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen.
Beim Vermögen berücksichtigt Ihr Jobcenter Ihr eigenes verwertbares Vermögen und das Vermögen Ihrer Bedarfsgemeinschaft.
Verwertbar ist Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet werden kann.
Wie auch beim Einkommen gibt es beim Vermögen verschiedene Freibeträge. Sie hängen von der Vermögensart ab.