Kosten der Unterkunft

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie:

Nachgereichte Unterlagen sollten wenn möglich in Form von Kopien ans Jobcenter gesendet werden.
Persönliche Vorsprachen für Leistungsangelegenheiten ohne Termin sind weiterhin nur in dringenden Angelegenheiten möglich.


Unser Servicecenter ist telefonisch zu erreichen:

Mo - Do 08:00 - 18:00
Fr 08:00 - 14:00

Kosten der Unterkunft

Neben dem Regelbedarf wird auch der Bedarf für Unterkunft und Heizung in Höhe der angemessenen Aufwendungen berücksichtigt. Zu den Aufwendungen gehören Ihre Miete, die Nebenkosten, die Kosten für Kaltwasser und die Warmwasserversorgung.

Grundsätzlich gilt: Nur angemessene Aufwendungen werden als Bedarf berücksichtigt.

Im Rems-Murr-Kreis gilt die Miete dann als angemessen, wenn die Kaltmiete (inkl. Nebenkosten*) oder die Warmmiete (inkl. Nebenkosten* und Heizkosten) die in der Anlage aufgeführten Beträge nicht überschreitet.

Die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft unterteilen sich in fünf verschiedene „Vergleichsräume“. Die genaue Zuordnung Ihrer Gemeinde zu den „Vergleichsräumen“ finden Sie hier.

Neben einer Kaltmiete werden die Aufwendungen für die Heizung als Bedarf berücksichtigt, soweit keine Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches Heizverhalten vorliegen.

Beachten Sie: Vor einem geplanten Umzug ist rechtzeitig vorher eine Genehmigung einzuholen.

Den Antrag finden Sie hier.

Im ersten Jahr des Bezugs von laufenden Leistungen, welche Karenzzeit genannt wird, werden zwar die tatsächlichen Kosten der Unterkunft übernommen. Jedoch die Heizkosten werden ab Beginn der Leistungen nur in angemessenem Umfang übernommen.