Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie:
Nachgereichte Unterlagen sollten wenn möglich in Form von Kopien ans Jobcenter gesendet werden.
Persönliche Vorsprachen für Leistungsangelegenheiten ohne Termin sind weiterhin nur in dringenden Angelegenheiten möglich.
Unser Servicecenter ist telefonisch zu erreichen:
Mo - Do | 08:00 - 18:00 |
Fr | 08:00 - 14:00 |
Soziale Sicherung
In Deutschland müssen sich alle Bürger/innen versichern, damit sie bei Krankheit oder im Pflegefall abgesichert sind. Diese Krankenversicherungspflicht gilt auch, wenn Sie Bürgergeld beziehen.
Als Leistungsempfänger/in werden Sie grundsätzlich (soweit kein Ausnahmegrund vorliegt) bei der gesetzlichen Krankenkasse, bei der Sie zuletzt versichert waren, vom Jobcenter pflichtversichert. Sie und alle Familienangehörigen Ihrer Bedarfsgemeinschaft haben dadurch vollen Anspruch auf die Regelleistungen der Krankenkassen. Die Versicherungsbeiträge werden vom Jobcenter bezahlt.
Neben den Beiträgen zur Krankenversicherung, die das Jobcenter direkt an die Krankenkasse zahlt, wird auch die Pflegeversicherung vom Jobcenter übernommen.
Wenn Sie vor dem Leistungsbezug zuletzt bei einer privaten Krankenkasse versichert waren, verbleiben Sie laut Gesetz auch weiterhin in einer privaten Krankenkasse. Ein Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung ist allein durch den Bezug von Bürgergeld nicht möglich.
Private Krankenkassen sind dazu verpflichtet, einen gesetzlich gedeckelten Basistarif anzubieten, in den bei Hilfebedürftigkeit gewechselt werden kann. Die Leistungen des Basis-Tarifs umfassen den vollständigen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wenn Sie beim Jobcenter Leistungen beziehen und Ihren bisherigen privaten Versicherungstarif beibehalten wollen, müssen Sie die ggf. entstehende Differenz zum Basistarif selbst zahlen.
Mit Bürgergeld sind Sie nicht rentenversichert. Wir informieren aber die Rentenversicherung über die Dauer, während Sie Bürgergeld bezogen haben. Die Rentenversicherung prüft dann, ob eine Anrechnungszeit vorliegt.
Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung, welcher Zeitraum der Rentenversicherung gemeldet wurde.