Beiratssitzung

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie:

Persönliche Vorsprachen für Leistungsangelegenheiten ohne Termin sind weiterhin nur in dringenden Angelegenheiten möglich.

Unser Servicecenter ist telefonisch zu erreichen:

Mo - Do 08:00 - 18:00
Fr 08:00 - 14:00

Beiratssitzung

Der Beirat setzt sich zusammen aus Beteiligten der freien Wohlfahrtspflege, Vertretern der Arbeitnehmer, den Kammern und berufsständischen Organisationen, sowie anderen gesellschaftlichen Gruppen. Der Aufgabenbereich des Beirates ist im § 18d SGB II i. V. mit § 44 b SGB II geregelt. Die Geschäftsführung des Jobcenters informiert den Beirat über die wesentlichen Aktivitäten und Arbeitsergebnisse zwei mal jährlich.

Der Beirat berät das Jobcenter Rems-Murr bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. Auch soll er den politischen Dialog anregen und Netzwerkarbeit auf lokaler und regionaler Ebene betreiben.