Beiratssitzung
Der Beirat setzt sich zusammen aus Beteiligten der freien Wohlfahrtspflege, Vertretern der Arbeitnehmer, den Kammern und berufsständischen Organisationen, sowie anderen gesellschaftlichen Gruppen. Der Aufgabenbereich des Beirates ist im § 18d SGB II i. V. mit § 44 b SGB II geregelt. Die Geschäftsführung des Jobcenters informiert den Beirat über die wesentlichen Aktivitäten und Arbeitsergebnisse zwei mal jährlich.
Der Beirat berät das Jobcenter Rems-Murr bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. Auch soll er den politischen Dialog anregen und Netzwerkarbeit auf lokaler und regionaler Ebene betreiben.