Eingliederungsbilanz

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie:

Nachgereichte Unterlagen sollten wenn möglich in Form von Kopien ans Jobcenter gesendet werden.
Persönliche Vorsprachen für Leistungsangelegenheiten ohne Termin sind weiterhin nur in dringenden Angelegenheiten möglich.


Unser Servicecenter ist telefonisch zu erreichen:

Mo - Do 08:00 - 18:00
Fr 08:00 - 14:00

Eingliederungsbilanz

Wegfall der Eingliederungsbilanzen seit 2023

Seit dem 1. Januar 2023 ist die gesetzliche Pflicht für Agenturen für Arbeit und Jobcenter zur Erstellung einer Eingliederungsbilanz zum Einsatz und zur Wirkung von Arbeitsmarktpolitik entfallen. Mit Inkrafttreten des Bürgergeldgesetzes war die Streichung der für die Eingliederungsbilanz einschlägigen §§ 11 SGB III und 54 SGB II verbunden.

Detaillierte Informationen zum Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente finden Sie natürlich weiterhin im Angebot der Agentur für Arbeit.